Finanzplan 2026–2030

Romanshorn wird in den kommenden Jahren aufgrund des regen Wohnungsbaus weiterwachsen. Damit einhergehend ist mit einem generellen Anstieg der Steuereinnahmen sowie einer Zunahme der Steuerkraft um rund 1 % zu rechnen. Dem stehen voraussichtlich leicht höhere Ausgaben für Infrastruktur und Verwaltung gegenüber.

Die Berechnungen der Steuereinnahmen im Budget 2026 basieren im Wesentlichen auf der Jahresrechnung 2024. Die Quellensteuereinnahmen werden analog zum Budget 2024 angesetzt, da sie 2024 durch Nachzahlungen aus dem Jahr 2023 ausserordentlich hoch ausfielen.

Bei den Kostenentwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen rechnen wir weiter mit eher steigenden Kosten, wobei ein Teil der Zunahmen durch Beiträge des Kantons beim Lastenausgleich der Sozialkosten und Mitfinanzierung der ambulanten Krankenpflege und der stationären Krankenpflege mitgetragen werden. Aufgrund FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahn-Infrastruktur) und Angebotsausbau ist künftig auch weiter mit Mehrkosten für den öffentlichen Verkehr zu rechnen.

Um Romanshorn neben dem Erhalt der bestehenden Infrastruktur eine prospektive Entwicklung zu ermöglichen, rücken in den kommenden Jahren verschiedene, auch grössere Projekte, bei Zustimmung der Stimmenden, in die Realisierungsphase. Der Investitionsplan berücksichtigt die entsprechenden Projektierungen und die Umsetzung der Vorhaben im optimalen Projektablauf, also ohne Einsprachen und mit ausreichenden Verwaltungsressourcen zur Koordination. Aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Umsetzung wird auf den Investitionen gemäss Investitionsplan für den Finanzplan, sowohl für die Investitionen wie auch die relevanten Abschreibungen, eine Kürzung auf 70 % vorgenommen. Der Nettoumfang aller Investitionen für die Periode 2026 bis 2030 beträgt 72,1 Mio. Franken (resp. bei 70 % 50,4 Mio. Franken), davon 12,4 Mio. Franken (resp. bei 70 % 8,6 Mio. Franken) spezialfinanziert. Dass sich bei einem solchen Investitionsvolumen die Nettoschuld während einiger Jahre erhöht, ist eine bewusst akzeptierte Voraussetzung.

Welche der Investitionen aus dem Portfolio umgesetzt werden, bestimmt das Stimmvolk in separaten Vorlagen in zwei Schritten: Bei Freigabe eines Projektierungskredits, dann bei der Freigabe der Investitionsmittel.

Der Stadtrat beantragt für 2026, den Steuerfuss von 70 % (seit 2023 gültig) zu belassen. Dabei schliesst das Budget 2026 mit einem Ertragsüberschuss von 624’257 Franken ab.

Im vorliegenden Finanzplan wird von folgenden Annahmen ausgegangen:

Einwohnerzahl: Die Romanshorner Einwohnerzahl betrug gemäss kantonaler Statistik am 31.12.2024 11’775 Einwohner. Aufgrund des aktuellen Wachstums und der regen Bautätigkeit rechnen wir mit einer Bevölkerungszunahme von rund 1,3 % in den folgenden Jahren.

Steuerprognose: Das reale Wirtschaftswachstum der nächsten Jahre wird für Budget 2026 auf 1,2 % geschätzt. Prognosen für 2026 sind seitens SECO 04.06.2025 1,2 %. Bei den natürlichen Personen resultiert für 2026 zusammen mit dem Bevölkerungswachstum von 1,3 % ein nominelles Wachstum des Fiskalertrags von 2,5 %.

Bei den juristischen Personen rechnen wir mit 0,2 % Wachstum (Neuansiedlungen) und insgesamt ebenfalls 1,2 % Wirtschaftswachstum, total einem Plus von 1,4 % des Fiskalertrags.

Basis der Steuerprognosen Budget 2026 bildet im Wesentlichen der Steuerertrag Rechnung 2024 unter Einbezug der Wachstumsprognosen 2026.

Steuerkraft: 1 % jährliches Wachstum aufgrund neu entstehender Wohnräume, die den Zuzug von interessanten Steuerzahlenden begünstigen.

Teuerung: Für 2026 rechnen wir mit einem durchschnittlichen Anstieg der Personalkosten von 1,5 % bei einer prognostizierten Teuerung von 1 %. Der Stadtrat wird im Oktober 2025 über die Lohnanpassungen für 2026 entscheiden. Ab 2027 rechnen wir mit einer Teuerung von 0,7 %. Beim Transferaufwand, den Sachkosten sowie dem Transferertrag und den Entgelten sind ebenfalls ab 2027 0,7 % Teuerung eingerechnet.

Zinsen: Wir gehen davon aus, dass die Zinssätze für langfristige Finanzschulden der Stadt im Schnitt etwa 1,5 % betragen werden.

Abschreibungen: Unter HRM2 werden die Abschreibungen linear nach Nutzungsdauer berechnet.

Der Finanzplan ist ein zentrales Führungsinstrument des Stadtrats. Der Plan wird jährlich nachgeführt. Gemäss § 11 der Verordnung des Regierungsrats über das Rechnungswesen der Gemeinden vom 25. April 2023 ist der Finanzplan den Stimmberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Er enthält:

• die Rahmenbedingungen
• einen Überblick über Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung
• eine Übersicht über die Investitionen
• den voraussichtlichen Finanzbedarf
• eine Übersicht über die Entwicklung des Vermögens und der Schulden
• die Entwicklung der Finanzkennzahlen bezüglich Verschuldung, Eigenkapital und Selbstfinanzierung.

Der Finanzplan ist von der Versammlung nicht zu genehmigen.
Selbstverständlich können dazu aber Fragen an der Budget-Gemeindeversammlung gestellt werden.