Zonenplanänderung «Kleinsiedlungen»

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Historisch bedingt bestehen im Kanton Thurgau heute über 300 Kleinsiedlungen, die sich über das gesamte Kantonsgebiet erstrecken. Diese Kleinsiedlungen stellen eine bedeutende Komponente des Landschaftsbildes dar und sind ein integraler Bestandteil der kulturellen Landschaft des Kantons Thurgau. Auch Romanshorn hat Kleinsiedlungen, namentlich Aach, Holz, Oberhäusern und Spitz. Diese Gebiete sind bislang in die Weilerzone eingeteilt und von der vorliegenden Zonenplanänderung betroffen. Zur Erfüllung des vom Bund übertragenen rechtlichen Auftrags hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Projektauftrag mit dem Titel «Überprüfung der Kleinsiedlungen im Kanton Thurgau» erteilt. Daraus hat eine Anpassung des derzeitig bestehenden Zonenplans der Stadt Romanshorn zu erfolgen. Die Gebiete Holz, Oberhäusern-Oberdorf und Spitz werden neu der Wohn- und Arbeitszone zugewiesen, die Gebiete Aach und Oberhäusern-Unterdorf fallen in die Erhaltungszone. Die Kriterien für die möglichen Zonenzuweisungen sind eng definiert. Der Handlungsspielraum ist bei dieser Zonenplanänderung klein. Die Vorlage wurde an der Gemeindeversammlung vom 6. November 2024 abgewiesen. Die ablehnende Haltung war gemäss der Diskussion lediglich auf die Zuweisung des Gebiets Zebra-Meile bezogen. Dieses Gebiet ist nicht mehr Bestandteil der vorliegenden Zonenplanänderung und verbleibt demnach in der Landwirtschaftszone. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage wurden keine weiteren anderen Änderungen vorgenommen.

Antrag des Stadtrates

Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Stadtrat beantragt, der Anpassung des Rahmennutzungsplans «Kleinsiedlungen» (Anpassungen Zonenplan und Baureglement) zuzustimmen.